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Nordfrieslandlexikon
Sandaufspülungen

Sandaufspülungen bilden seit 1972 die wirkungsvollste Methode des Küstenschutzes gegen den Landverlust an der Sylter Westküste und an der Föhrer Südküste. Für die ersten Aufspülungen auf Sylt wurde der Sand aus dem Watt vor Archsum (1972) und Rantum (1978) entnommen und über eine Rohrleitung zum Westerländer Strand verfrachtet. Seit den Sandaufspülungen vor Hörnum (1983 und 1986) entnehmen sogenannte Hopperbagger, motorisierte Saugbagger mit großem Laderaum, etwa sieben bis neun Kilometer vor der Küste in 12 bis 15 Metern Tiefe den notwendigen Sand. Anschließend ankert der beladene Bagger etwa zwei Kilometer vom Ufer entfernt. Von hier wird unter Zugabe von Wasser durch eine Rohrleitung der Sand an den Strand gespült. Das Wasser läuft ab, der Sand wird mit Planierraupen verteilt. Die nächsten Sturmfluten tragen nun nicht mehr das natürliche Ufer, sondern den künstlich angelegten Sandstrand ab. Bisher wurden mit dieser Methode des „weichen Küstenschutzes“ über 48 Millionen Kubikmeter Sand aufgebaut für Gesamtkosten von rund 212 Millionen Euro.

Auf Föhr gehen jährlich rund 62.000 Kubikmeter Sand verloren. Regelmäßige Aufspülungen sind laut Fachplan Küstenschutz am Wyker Südstrand, vor Nieblum, am Goting-Kliff, vor Hedehusum und vor Utersum nötig. Erstmals wurde nach der schweren Sturmflut von 1962 am Wyker Strand eine Sandvorspülung durchgeführt, 1975 schützte man erstmals die Südküste vor dem Goting-Kliff und den Nieblumer Strand. Weitere Maßnahmen folgten bei Wyk und Utersum. Insgesamt wurden bislang über 3,5 Millionen Kubikmeter Sand aufgespült. Um die Verweildauer des Sandes zu verlängern, errichtete man auch Buhnen, deren Wirkung sich aber als gering erwies.

Die Kosten für die Verschleißbauwerke regulierte die von Bund und Ländern getragene Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“.

Frenzel/Deppe 1999, Newig 1996b, Pfnür 1999.