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Nordfrieslandlexikon
Landschaft

Landschaft (fer.: lunskap; frasch: loonschap; sölr.: Lönskep; wied.: luinskäp) ist im hier gemeinten Sinn eine verfassungsrechtliche Bezeichnung für einen Verwaltungstyp, der sich durch eine relativ eigenständige rechtliche und politische Struktur auszeichnet. Zur Zeit der dänisch-schleswig-holsteinischen Verwaltung bestanden auch in Nordfriesland solche Landschaften, insbesondere im Bereich der Utlande. Ein Musterbeispiel dieser bäuerlichen Selbstverwaltung stellte die Landschaft Eiderstedt dar. Ihre innere Verfassung, das Eiderstedter Landrecht von 1572, diente anderen Regionen als Vorbild. Dieses Musterbeispiel bäuerlicher Selbstverwaltung wurde angeführt von einer Gruppe in freier Verantwortlichkeit tätiger Personen wie den Mitgliedern der Landesversammlung, den Ratmännern und Lehnsmännern, dem Landschreiber u. a. An der Spitze der Landschaft stand als Repräsentant des Staates der Landvogt. Die Selbstverwaltung war dadurch aber nur wenig berührt.

Ab dem späten Mittelalter zeigte sich immer deutlicher, dass die Landesherrschaft nur mit einer übersichtlichen Verwaltungsgliederung eine wirksame Kontrolle über ihr sich entfaltendes Staatswesen und die daraus zu erzielenden Einnahmen bekommen konnte. Neben der Einrichtung von Ämtern versuchte sie, auch die in Jahrhunderten aus geschriebenen und ungeschriebenen Rechten, Gesetzen und Bräuchen gewachsene Selbstverwaltung der Landschaften zu kontrollieren. Als Ergebnis der neuen Entwicklung entstand eine vom jeweiligen Landesherrn ernannte konkurrierende Gruppe staatlicher Aufsichtsbeamten mit dem Staller und ab 1736 dem Oberstaller an der Spitze. Die neben Eiderstedt größte und bedeutendste Landschaft war bis zur Sturmflut von 1634 Alt-Nordstrand, das durch dieses Ereignis in die Landschaften Nordstrand und Pellworm zerfiel.

Aus den drei Sylter „Commünen“, den Kirchspielen Morsum, Westerland und Keitum, bildete sich bis 1764 das Kollegium der neun Landesgevollmächtigten heraus. Teile ihrer Aufgaben gingen anschließend auf eine Kommission ohne offiziellen Namen über. Gelegentlich wurde sie als „Landschaft“ zitiert, später mündete sie in den Landschaftszweckverband.
Weitere Landschaften unter der Herrschaft des Herzogtums Schleswig waren die von Helgoland, Stapelholm und Osterland-Föhr. Die Landschaft Westerland-Föhr mit Amrum gehörte bis 1864 zum dänischen Königreich. Mit Inkrafttreten der preußischen Landkreisordnung verloren sie 1867 ihre politische Bedeutung.

Janus 1998, Jessen-Klingenberg 1967, Schmidt-Eppendorf 1977, Wülfke 1831.