Sitten und Brauchtum (fer.: wiiser an brüken; frasch: wise än brüke; sölr.: Wiisen en Brüken; wied.: wise än brüke) Private zwischenmenschliche Kontakte werden zumeist durch die ungeschriebenen Gesetze der Sitten geregelt. Dies betrifft vor allem das richtige Verhalten auf Festen oder Vergnügungen. Über viele Jahrhunderte gab es zahlreiche Sitten und Bräuche, die das Leben der Menschen in Nordfriesland bestimmten. Die Zeiten haben sich geändert, doch vor allem auf den Inseln Föhr und Amrum haben sich noch einige Bräuche erhalten. So sind z. B. auf Föhr die Prämienmaskerade in Nieblum am ersten Sonnabend im Februar, ütj tu köögin um den 1. Mai, Rund-Föhr zu Himmelfahrt, ütj tu keeren (Ausfahren) an Pfingsten, das Ringreiten in den Sommermonaten, das taamsin des Hualewjonken in der Vorweihnachtswoche und das kenknin der Erwachsenen zu Silvester noch lebendige Traditionen. Auf Sylt erfreuen sich das Eierwerfen zu Ostern sowie das Maskenlaufen und der Altjahresumritt zu Silvester großer Beliebtheit. Auf Amrum wandern die Hulken durch die Dörfer, auf dem Festland ist das Rummelpottlaufen an Silvester noch weit verbreitet. Als „Nationalbrauch“ der Nordfriesen gilt heute allgemein das Biikebrennen am 21. Februar. Weit verbreitet ist das Ringreiten, in Eiderstedt findet man die Hochburg des Boßelns.
Zu Pfingsten findet auf Föhr das „Ausfahren“ statt. Früher zogen Pferde die mit frischem Grün geschmückten Wagen, heute Traktoren. Am Pfingstsonntag sind die Gruppen aus Westerlandföhr, um 1900 etwa 20 mit vier bis sechs Personen besetzte Kutschen, unterwegs, am Montag die Osterlandföhrer. Auf den Wagen dürfen alle konfirmierten und unverheirateten jungen Männer und Frauen mitfahren. Ziele waren früher Kaffee und Kuchen, Bowle und Tanz. Aktuell gibt es große Bedenken seitens der Ordnungskräfte, da das Ausfahren nicht selten zu groben Ausschreitungen und Sachbeschädigungen führte. In alter Zeit fand zu Pfingsten das Ringlaufen für Kinder, eine Art Vorstufe für das Ringreiten, statt.
Nur auf Westerlandföhr wurde der heedewikendai (Heißeweckentag) am Fastnachtssonntag begangen. Kinder weckten am Morgen ihre Eltern mit Reißigruten und lustigen Versen und erhielten dafür ihre Heißewecken. Das handtellergroße Fettgebäck mit Rosinen wurde nur zur Fastnachtszeit gebacken. Am Abend bewirteten die jungen Mädchen ihre Gäste mit Kaffee und heedewiken.
Zu den ausgestorbenen Sitten auf Föhr und Sylt gehörte das „Aufsitzen“ im Winter, worunter ein abendlicher Besuch beim Nachbarn zu verstehen ist. Die Menschen saßen gemeinsam in der Wohnstube und erzählten sich Geschichten, während die Frauen strickten und die Männer ihre Tabakspfeifen rauchten. Dies hatte auch einen wirtschaftlichen Hintergrund, brauchte doch nur ein Raum beheizt zu werden. Weiter ist überliefert, dass sich die jungen Leute im Winter einmal in der Woche zum Tanz versammelten, ohne Alkohol und „sonstige Ausgelassenheiten“. „Sonst hat man hier keine öffentlichen Lustbarkeiten als bloß am Petritage“, heißt es in der „Beschreibung der Insel Silt“ des Chronisten Jens Booysen (1765–1833).
Zum förmlichen Kennenlernen dienten Höflichkeitsbesuche bei der Familie der Auserwählten. Meistens waren gleich mehrere junge Männer zu Gast. Diese Besuche fanden überwiegend in den dunklen Wintermonaten statt, wenn die Seefahrer auf der Insel weilten. Man nannte sie Hualevjunkensdreenger (Jungs des Halbdunkeln). Auf Föhr war bis etwa zur Mitte des 19. Jahrhunderts das Nachtfreien üblich. Schien sich ein junges Paar dabei näher gekommen zu sein, dann wurde es von den Mitgliedern des Hualewjonken mit Schrotflinten „ausgeschossen“. Diese Sitte ist noch vereinzelt üblich.
Bis Ende des 19. Jahrhunderts war in Oevenum das „Umtuten“ noch Brauch. Am Abend vor dem Martinstag zogen mit gewaltigem Lärm die Hirtenjungen durch das Dorf. Sie verkündeten damit das Ende der Hütezeit. Auch Bräuche wie das Pötjsmiten oder die schriftlichen Neujahrsgrüße, die allen Verwandten und Bekannten überbracht wurden, sind nahezu in Vergessenheit geraten.
Zu Beginn des Kirchenjahres fand das „Stellengreifen“ statt. Pastor, Kirchenvorstand, Kirchendiener und viele Gemeindemitglieder kamen zusammen, um die Kirchenstände für das kommende Jahr zu vermieten. Die Nummern der Kirchenbank-Plätze wurden in einem Beutel gemischt und dann gezogen. Die Männerplätze auf der Empore und in den ersten Bänken wurden versteigert. In der Kirche Sankt Laurentii lebte der Brauch mit Tanz bis etwa 1920, die Verlosung allein gab es noch bis etwa 1940. In der Sankt Johannis-Gemeinde endete das Verlosen um 1900, das damit verbundene Tanzvergnügen erst nach dem Ersten Weltkrieg. Für die Sankt Nicolai-Gemeinde schreibt Otto Mensing (1868–1939) in seinem „Schleswig-Holsteinischen Wörterbuch“: „In Wyk auf Föhr wurden zu Anfang des Kirchenjahres alle Sitzplätze in der Kirche öffentlich an den Meistbietenden vergeben; im Anschluss daran fand im Wirtshaus eine Tanzbelustigung statt.“
Nicht nur der Jahreslauf, auch der Lebenslauf der Menschen wurde durch Sitten und Gebräuche geprägt. So wurden in alter Zeit die Kinder bereits am dritten Tag nach der Geburt getauft. Zu groß war die Furcht vor den oterbaankin, die dem Volksglauben zufolge Kinder stahlen und Wechselbälge in die Wiege legten. Zum Schutz legte man Bibeln in die Kinderbetten und stellte gekreuzte scharfe Gegenstände wie offene Scheren oder Messer davor auf. Bis 1864 wurde die Taufe ausschließlich in der Kirche vollzogen. Das bedeutete im Winter, dass die Kinder in einem Körbchen samt einem warmen Stein zur Kirche getragen wurden. Die Mütter sollten auf Sylt ihren ersten Kirchenbesuch nach der Geburt eines Kindes mit überkreuzten Beinen hüpfend zurücklegen, um „die Freudigkeit des glücklich erlebten Kirchgangs“ zu demonstrieren, wie der Chronist Henning Rinken (1777–1862) schrieb. Auch trugen sie zwei verschiedenfarbene Strümpfe, um sich von den anderen Frauen zu unterscheiden. Dieser Brauch soll bis etwa 1650 üblich gewesen sein. Dann bürgerte sich die Haustaufe ein und entwickelte sich zum Familienfest fort. „Ansagen“ hieß ein Brauch, bei dem die Geschwister eines Neugeborenen von Haus zu Haus liefen, um die frohe Botschaft zu verkünden und ein kleines Geschenk entgegenzunehmen. Die Wöchnerinnen – aber auch andere ernsthaft Erkrankte – wurden durch die Dorfgemeinschaft versorgt.
Zur Konfirmation tragen auf Föhr auch heute noch die meisten Mädchen die festliche Tracht ihrer Vorfahren. Die Konfirmanden des nachfolgenden Jahrgangs stellen auf den Grundstücken Masten auf und hissen am frühen Sonntagmorgen bunte Fahnen. In früherer Zeit, als Konfirmation und Schulabschluss in der Regel zusammenfielen, galten die jungen Menschen nun als erwachsen und genossen viele Freiheiten.
Auch beim Tanzen sollte eine gewisse Ordnung eingehalten werden. Zuerst hatte der Junge seine Schwestern aufzufordern, dann die Cousinen und die Mädchen der direkten Nachbarschaft, zuletzt die Freundin. In den Tanzpausen bestand die Gelegenheit, im sogenannten Punschraum die Föhrer Bowle zu genießen. Solche Räume waren in vielen Gasthöfen eine feste Einrichtung mit einem großen Tisch und einfachen Stühlen. Das friesische Lied „Söndai tu daans“ lehrte die „sittsame Reihenfolge“ beim sonntäglichen Tanzvergnügen mit den vier Strophen „Daanse mä mi“, „Punse mä mi“, „Skofte mä mi“, „Frachte mä mi“ (Tanz mit mir, trink mit mir, iss mit mir, schmuse mit mir).
Traditioneller Hochzeitstag auf Sylt war der Donnerstag vor dem 1. Advent. Dies erzeugte oft einen mächtigen Andrang. Häufig soll es geschehen sein, dass der Ehemann sein Schwert über der Haustür in das Reetdach steckte. Die junge Frau schritt darunter hindurch und erkannte damit symbolisch an, dass ihr Gatte sie im Falle ihrer Untreue töten dürfe. Dies soll auf Föhr durch Ersäufen geschehen sein, laut Ocke C. Nerong (1852–1909) bis etwa 1640. Belege dafür gibt es nicht.
Nicht selten arteten Hochzeits- und andere Feierlichkeiten aus. Es kam zu Schlägereien bis hin zu Tötungsdelikten wie im Falle des Rantumer Strandvogts Nis Bohn 1694. Die Vorkommnisse wurden selten geahndet, vielmehr, so berichtete Henning Rinken, legte man üblicherweise zuhause sein Totenhemd zurecht, bevor man sich auf eine Feier begab.
Fröhlich ging es oft auch auf Beerdigungen zu. Noch um 1800 gehörte es sich, dass die jungen Leute nachts die Leichenwache hielten. Dabei floss jede Menge Bier, und es wurde gelacht und gesungen. Zur gleichen Zeit hatten die beiderseitigen Nachbarn des Verstorbenen die Pflicht, ein Grab auszuheben und nach der Beerdigung auch wieder zuzuwerfen. Der am nächsten wohnende Fuhrmann brachte die Leiche zur Kirche. Bis zur Mitte der 1970er-Jahre war es üblich, den Tod eines Menschen der Nachbarschaft mündlich mitzuteilen. Dies geschah durch Kinder, die von Haus zu Haus liefen. Ab der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts verschwand die Sitte, Leichen zunächst um die Kirche zu tragen, bevor man sie zur Beerdigungsfeier ins Gotteshaus brachte. Noch bis in die 1960er-Jahre wurden die Toten im Haus aufgebahrt. Spiegel, Schränke und Fenster wurden verhängt. Jeder konnte Abschied nehmen. Nach der Aussegnung wurde der Sarg zum Kirchhof gefahren. Die größeren Schulkinder führten den Trauerzug an und sangen Lieder. Gleich hinter dem Leichenwagen gingen die trauernden Frauen in Tracht. Auch gab es „Klageweiber“, wie sie aus Südeuropa bekannt sind. Mancherorts fand erst der Gottesdienst, dann die Beerdigung statt, in anderen Dörfern verhielt es sich umgekehrt.
Booysen 1828, Haeberlin 1934, C. P. Hansen 1858 u. 1875, Ketels-Harken 2010, Koehn 1939, Kohl 1846, Kürtz 2005, Lüden 1984, Mensing 1929, Philippsen 1904, Rinken 1992, Roeloffs/Wilke 1999, Tholund 2000a.
Jakob Tholund (* 1928) referierte 1983 über die Bedeutung von Sitten und Brauchtum: „Somit ist für Menschen, die in einer brauchtumsbestimmten Gesellschaft leben, nicht nur durch moralische Regulative alles geordnet, sondern gleichzeitig ist das Leben in einer solchen Gesellschaft auch durch Sinngipfel überhöht. Und das macht den qualitativen Rang eines solchen Lebens aus. Heute leiden immer mehr Menschen unter der Sinnentleerung ihres Daseins. Zweifellos könnte eine Wiederbelebung von Sitten und Brauchtum der Tradition eine sinnstiftende Rolle spielen.“
Tholund 1993.