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Nordfrieslandlexikon
Küstenschutz

Küstenschutz (frasch: küstenschuts) Die Küsten Nordfrieslands müssen auf vielfältige Weise gegen die zerstörerischen Einwirkungen der Sturmfluten geschützt werden. Dies geschieht auf dem Festland seit über tausend Jahren durch den Deichbau. Dem Erhalt der vorgelagerten Inseln und Halligen kommt eine besondere Bedeutung zu, denn sie wirken als Wellenbrecher. Dem ständigen Landverlust an den Abbruchkanten wird seit dem Beginn des 20. Jahrhunderts mit dem Bau von Buhnen und seit 1972 mit Sandaufspülungen gegensteuert. Die Verwendung von Tetrapoden befriedigte nicht, denn die sechs Tonnen schweren Betonklötze wurden von schweren Sturmfluten versetzt und versanken allmählich im Sand.

Die Ostküste Sylts sowie die Halligkanten werden mit sogenannten Deckwerken geschützt. Seit 1945 wurden Basaltsteine, Beton, Stahl, Holz oder Asphalt auf den natürlichen Boden gelegt, um eine Veränderung durch die Kraft des Meeres zu verhindern. Nicht immer war man erfolgreich. Als neueste wissenschaftliche Entwicklung wird der Klebstoff „Elastocoast“ auf die Schottersteine aufgebracht.

Nach der Schadensflut von 1962 legte die schleswig-holsteinische Landesregierung den „Generalplan Deichverstärkung, Deichverkürzung und Küstenschutz“ vor. Zur Umsetzung dieses Plans wurden die Deiche erhöht und verstärkt und außerdem mit einer flacheren Böschung versehen. Zur Verkürzung der Seedeichlinie konnte 1973 das Eidersperrwerk fertiggestellt werden. Ein weiteres Küstenschutzprojekt brachte 1982 in deutsch-dänischer Zusammenarbeit den Rickelsbüller und den Margrethenkoog hervor und sicherte vor allem die Marschgebiete vor Tondern.

Die Aufgaben und Maßnahmen des Küstenschutzes waren nicht immer unumstritten. Standen früher Aspekte der schnellen und möglichst umfangreichen Landgewinnung im Vordergrund, so setzten sich in den 1980er-Jahren vermehrt Naturschutzverbände gegen menschliche Eingriffe im Wattenmeer zur Wehr. Bei der Gewinnung des Beltringharder Kooges musste man 1987 wegen anhaltender Proteste auf eine noch weiter ausgreifende Vordeichung verzichten. Seit 1971 wird der Küstenschutz als nationale Aufgabe gesehen, die Verantwortung trägt das Land Schleswig-Holstein, die aufzuwendenden Mittel zu 70 Prozent der Bund. Die zuständige Landesbehörde ist der Landesbetrieb für Küstenschutz, Nationalpark und Meeresschutz Schleswig-Holstein (LKN.SH).

Kühn u. a. 2013, Müller/Fischer 1937, Newig 1987 u. 2000a, Stadelmann 1981.