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Nordfrieslandlexikon
Jensen, Schwen Hans

Jensen, Schwen Hans * 1.12.1795 Keitum, † 6.3.1855 Tinnum, Jurist, Politiker. Wie seine Vorväter fuhr Jensen zur See und erhielt 1818 sein Steuermannsexamen. Sein Freund Uwe Jens Lornsen (1793–1838) drängte ihn jedoch zum Studium, das er 1824 mit einem juristischen Examen abschloss. Er folgte Lornsen auch in die Schleswig-Holstein-Lauenburgische Kanzlei nach Kopenhagen, wo er 1830 dessen Nachfolger als Kontorchef wurde. Sein weiterer Berufsweg brachte ihn bis zum Kommittierten im Generalzollkammer- und Kommerzkollegium. In diesen Funktionen war Jensen vor allem für die Entwicklung eines neuen Schiffsvermessungsverfahrens sowie für das neue schleswig-holsteinische Zollgesetz von 1838 verantwortlich.

Schon 1834 wurde er zum Bürgermeister von Kiel ernannt, wo er sich im liberalen Bürgersinn für eine soziale Handhabung des Steuerwesens, für die Beseitigung veralteter Kataster- und Gebührensysteme sowie für die Straßenpflasterung einsetzte. Als Abgeordneter der holsteinischen Ständeversammlung trat er für die Offenlegung der staatlichen Finanzen und für die Vereinigung der schleswigschen und holsteinischen Stände ein. Auch setzte er den Bau der Eisenbahn von Altona nach Kiel durch.

1844 ließ sich Jensen als Landvogt nach Sylt versetzen. Doch seine dort ersehnte Ruhe weilte nur kurz; nach der schleswig-holsteinischen Erhebung 1848 fand sein Leben einen letzten Höhepunkt mit der Wahl zum Abgeordneten in die Landesversammlung. Gewählt von Kiel und nicht vom Amt Bredstedt, wo Jensen ebenfalls zur Wahl stand, übernahm er in der „Gemeinsamen Regierung“ und der sich anschließenden „Statthalterschaft“ das Amt des Finanzministers. Außerdem arbeitete er maßgeblich an einem Entwurf zu jener Verfassung mit, die Uwe Jens Lornsen 1830 gefordert hatte. Nach dem Berliner Waffenstillstand 1849 und dem Rückzug der Statthalterschaft von Schleswig nach Kiel trat Jensen als Minister zurück.
Seine letzten Jahre verlebte der Sylter Landvogt zurückgezogen in Tinnum unter zunehmender, oft schroffer Abweisung seiner Mitmenschen. Trotz schwerer Krankheit und nahezu völliger Erblindung schied er erst zehn Monate vor seinem Tode auf eigenen Wunsch aus seinem Amt aus.

Jensen 1998, SHBL 1.