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Nordfrieslandlexikon
Friesische Freiheit

Friesische Freiheit Nach den Teilungen des Frankenreichs wurde Friesland insgesamt im 10. Jahrhundert definitiv dem ostfränkischen Reich zugewiesen, dem späteren Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation. Es blieb jedoch ein Sachverhalt bestehen, der mit dem Begriff „Friesische Freiheit“ zu fassen ist. Dabei handelte es sich zunächst um die Freiheit der Friesen von Hörigkeit, wie sie sonst fast überall anzutreffen war. Zurückzuführen ist dies darauf, dass feudale Autoritätsverhältnisse in Friesland fast ganz fehlten. Außerdem ging es um die Freiheit der Friesen von Fürstengewalt. Man wollte keinen Fürsten über sich haben, sondern behauptete die Reichsunmittelbarkeit, also ein direktes Verhältnis zum König und Kaiser. Seine Ferne und Höhe sahen die Friesen als Garanten ihrer Freiheit. Der „gerüstete Ritter“ war ihr Feindbild. Keineswegs aber handelte es sich um eine Gemeinschaft von Gleichen und schon gar nicht um eine Demokratie. Die großen Bauerngeschlechter bildeten die bestimmende Schicht.

Eine freiheitliche Tradition in Nordfriesland begründete auch die ausgeprägte Selbstverwaltung und -verantwortung im existentiellen Bereich des Deichbaus. In der fruchtbaren Marsch hatten selbstbewusste Bauern das Sagen, und auch die Kapitäne auf den Inseln ließen sich nicht gerne von anderen vorschreiben, was sie zu tun und zu lassen hatten. Der Landesherr war ohnehin weit weg – und dabei fühlte man sich wohl. Insbesondere den lästigen Steuern entzog man sich, wo immer möglich.

In der wahrscheinlich aus dem 13. Jahrhundert stammenden Magnussage wird die Entstehung der „Friesischen Freiheit“ erklärt: Die Friesen haben demnach unter ihrem Anführer Magnus überraschend die Stadt Rom für Karl den Großen (747/8–814) erobert. Als Dank bietet Kaiser Karl Gold und Gewänder an. Magnus aber verweigert diese Gaben. Er erhält stattdessen aus der Hand des Kaisers ein aus sieben Artikeln bestehendes Privileg, das den Friesen ihre Freiheit bestätigt, die „Magnusküren“. Karl verlieh sie ihnen, wie es wörtlich heißt, „damit alle Friesen frei seien, die Geborenen wie die Ungeborenen, solange der Wind von den Wolken weht und die Welt steht“.

Aus der Magnussage ging später, am Anfang des 14. Jahrhunderts, eine Urkundenfälschung hervor, nämlich ein angebliches Freiheitsprivileg Karls für die Friesen. In historischen Quellen aus dem späten Mittelalter bis hin zu Sebastian Münster Mitte des 16. Jhs. lässt sich im Gegensatz zu dieser so positiven wie hochrangig abgeleiteten Binnensicht ein Deutungsstrang zur "friesischen Freiheit" finden, den der Historiker Heinrich Schmidt als „trotzige Verkapselung in die eigenen, überlieferten Lebensgewohnheiten, Unlust oder auch Unfähigkeit, von anderen Leuten zu lernen, Fremdenfeindlichkeit und Selbstüberschätzung" zusammenfasst.

Spätere Kaiser haben den Friesen aber tatsächlich ihre Freiheiten bestätigt, nämlich Sigismund von Luxemburg (1368–1437) im Jahre 1417 für die Ost- und Westfriesen sowie Friedrich III. von Habsburg (1415–1493) und sein Sohn Maximilian I. (1459–1519) im Jahr 1493 für die Westfriesen. Doch diese realen Urkunden hatten viel weniger Bedeutung als das angebliche Karlsprivileg. Die friesische Freiheit in Ostfriesland gehörte damals bereits der Vergangenheit an. In Westfriesland endete sie wenige Jahre später. Schon vorher hatten friesische Adlige, sogenannte Häuptlinge, in zunehmendem Maße die Herrschaft in der friesischen Gesellschaft ausgeübt – und sich dabei immer wieder in Fehden verwickelt. Diese Parteikämpfe trugen zum Scheitern der „Friesischen Freiheit“ bei, die eine Alternative zum Fürstenstaat hätte sein können. Was die Schweizer mit ihrer Eidgenossenschaft verwirklichten, vermochten die Friesen nicht zu erreichen.

Der Stabreim „freie Friesen“ behielt dennoch seine Bedeutung. „Wie das Klopfmotiv in Beethovens fünfter Symphonie läuft mit fast obsedierender Wirkung das Thema der friesischen Freiheit durch Frieslands Geschichte“, schrieb der niederländische Historiker M. P. van Buijtenen. Die „Friesische Freiheit“ bildete auch nach ihrem Ende einen wesentlichen Bestandteil friesischer Identität und friesischer Ideologie. Friesische Bauern oder friesische Seefahrer sahen sich nicht selten als freie Friesen. In der politischen Auseinandersetzung spielte die „Friesische Freiheit“ manches Mal eine Rolle. Als 1890 im westfriesischen It Hearrenfean/Heerenveen für das allgemeine Wahlrecht demonstriert wurde, hieß es, die Friesen sollten damit auch ihr „altes Recht“ einfordern, ein „freies Volk“ zu sein – so wenigstens beschreibt es Theun de Vries (1907–2005) in seinem Roman „Het grote appèl“ (1951). Aber selbst Nationalsozialisten beriefen sich in ihrem „Freiheitskampf“ auf die „Friesische Freiheit“. In einer „Wir Friesen“ betitelten Schrift von 1934 zog man von ihr eine gerade Linie hin zum Bekenntnis der meisten Friesen in Deutschland zum Nationalsozialismus.

Die „Friesische Freiheit“ wurde bereits früh zum Mythos – und trug selbst zur Entstehung eines Mythos von den Friesen bei. So lobt bereits der Nürnberger Hartmann Schedel (1440–1514) in seiner „Weltchronik“ aus dem Jahre 1493 in einem eigenen Kapitel über die Friesen deren „unerschröckliches Gemüt“ und fährt fort: „Der Friese begert nit unwillig des tods umb die freyheit.“ Später, um die Mitte des 19. Jahrhunderts, wurde daraus der Schlachtruf „Lieber tot als Sklave“, den Detlev von Liliencron (1844–1909) in seiner Ballade um den angeblichen friesischen Freiheitshelden Pidder Lüng in ganz Deutschland bekannt machte.

Sichtbaren Ausdruck fand die „Friesische Freiheit“ des Mittelalters im Upstalsboom, einem frühmittelalterlichen Grabhügel bei Aurich. Hier – also nicht in einer Metropole, sondern eher auf freiem Feld – trafen sich im Spätmittelalter seit etwa 1200, in der Regel am Dienstag nach Pfingsten, Abgesandte eines friesischen Landfriedensbundes, der allerdings nie wirklich alle friesischen Gebiete zwischen Zuidersee und Unterweser zugleich umfasste. Ihre Bezeichnung als Seeländische Richter bezog sich auf den Mythos von den friesischen Sieben Seelanden. Sie wählten „Geschworene“, die an der Spitze der Rechtsgemeinde aller Friesen (lateinisch: universitas Frisonum) standen. Aber sie blieben machtlos, bildeten keineswegs eine Art „Regierung“. Im – gefälschten – Karlsprivileg wird sogar ein „Potestat Frieslands“ für das ganze Friesland (tota Frisia) genannt. Aber das Amt hat es in dieser Form nie gegeben. Zu einem festen Zusammenschluss kam es nicht; Nordfriesland gehörte ohnehin nicht dazu. Nicht Einigkeit, sondern Aufgliederung, nicht Einheit, sondern Vielheit war der hervortretende Grundzug friesischer Geschichte.

Als im 19. Jahrhundert das liberale Zeitalter begann, traten mehrere Männer aus Nordfriesland an hervorragender Stelle für die Freiheit ein. Uwe Jens Lornsen (1793–1838) gab für seine Ideale eine gesicherte Beamtenkarriere auf. In seiner Schrift „Über das Verfassungswerk in Schleswigholstein“ forderte er 1830 eine liberale Verfassung und eine gleichberechtigte Union zwischen Schleswig-Holstein und Dänemark. Der Schriftsteller und Maler Harro Harring (1798–1870) war ein „Odysseus der Freiheit“ in vielen Ländern Europas und in Amerika. Er wollte die Fürstenherrschaft durch demokratische Republiken ersetzen. Wie Lornsen starb Harro Harring von eigener Hand.

Die Brüder Beseler aus Husum gehörten 1848 im Jahr der freiheitlichen Revolution zu den wichtigsten Männern in der Frankfurter Nationalversammlung. Georg Beseler (1809–1888) war führend beteiligt an der Ausarbeitung des Abschnitts über die Grundrechte in der ersten deutschen Verfassung. Wilhelm Hartwig Beseler (1806–1884) stand an der Spitze der Provisorischen Regierung Schleswig-Holsteins und wirkte als Vizepräsident der Nationalversammlung.

Der Wahlspruch „Leewer duad üüs slaaw“ (Lieber tot als Sklave) pointiert das friesische Freiheitsbewusstsein. Als aber während des Nationalsozialismus die Feinde der Freiheit in Deutschland regierten, leisteten nur wenige Friesen Widerstand.

Steensen 2006a.

Hajo van Lengen (Hrsg.), Die friesische Freiheit des Mittelalters - Leben und Legende (Aurich 2003). [darin u.a.: Heinrich Schmidt, Zur "Ideologie" der Friesischen Freiheit im Mittelalter.]