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Nordfrieslandlexikon
Dünenhalm

Dünenhalm (fer.: halem; frasch: stroonhuulem; sölr.: Dünemhalem; wied.: halem) oder veraltet „Helm“ ist die zusammenfassende Bezeichnung für die Dünengräser, insbesondere Strandhafer und Strandroggen. Diese Pflanzen können mit ihren langen Wurzeln die Bewegungen des Dünensandes bändigen. Sie wurden deshalb vor allem auf Sylt ab dem 17. Jahrhundert zur Dünenbefestigung angepflanzt. Die Möglichkeiten, die Pflanze auch wirtschaftlich zu nutzen, z. B. als Viehfutter oder als Material für Halmreepe, führten immer wieder zu Konflikten mit der Bevölkerung. Der Dünenhalm durfte deshalb nur mit besonderer Erlaubnis des Strand- und Düneninspektors geschnitten werden.

In einem Schreiben beklagt Strandinspektor Meinert Broder Decker (1775–1852) im Jahr 1820 die mangelnde Einsicht mancher Zeitgenossen in die Befestigung der Dünen: „Dünenraub ist ärger als Einbruch … Dünenraub ist nicht Verbrechen gegen einen Einzelnen, sondern gegen die Commune, gegen das ganze Land … und erfordert strenge Maßnahmen und nach Entdeckung scharfe Ahndungen.“


Emeis 1967.