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Nordfrieslandlexikon
Nationalpark Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer

Nationalpark Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer (frasch: nasjonåålpark) Zwischen der deutsch-dänischen Grenze und der Elbmündung liegt im schleswig-holsteinischen Wattenmeer der mit rund 441-000 Hektar größte der 14 deutschen Nationalparke. Ein 150 Meter breiter Streifen vor dem Landesschutzdeich sowie die nordfriesischen Inseln und die fünf großen Halligen Gröde, Hooge, Langeneß, Nordstrandischmoor und Oland zählen nicht zum Nationalpark. Seit 1985 genießt die einzigartige Landschaft höchsten gesetzlichen Schutz. 2004 wurde sie von der UNESCO zum „Biospärenreservat Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer und Halligen“ erklärt und 2009 in die UNESCO-Liste des Weltnaturerbes aufgenommen.

Um die verschiedenen Interessen des Naturschutzes, des Küstenschutzes, des Fremdenverkehrs, der Landwirtschaft und der Fischerei aufeinander abzustimmen, richtete man zunächst drei, ab 1999 zwei Zonen mit unterschiedlichen Nutzungsmöglichkeiten im Nationalpark ein. Die Schutzzone 1 umfasst etwa 37 Prozent der Fläche. Hier liegen die meisten Aufenthalts-, Mauser- und Nahrungsplätze für Seehunde und bedrohte Vogelarten. Sie dürfen auch von Wattwanderern nicht betreten werden. Im direkten Küstenbereich ist bis etwa 1.000 Meter in das Watt hinein das Wattlaufen erlaubt. Zwischen Föhr und dem Hindenburgdamm zur Insel Sylt liegt die einzige Nullnutzungszone des Nationalparks.

Schutzzone 2 bildet ein Puffergebiet um die Zone 1 herum und erlaubt nachhaltige Nutzungen wie Baden, Segeln oder die Krabbenfischerei. In der Zwölf-Meilen-Zone vor Sylt und Amrum ist zusätzlich ein Walschutzgebiet ausgewiesen, das Schweinswale insbesondere vor den Gefahren der industriellen Fischerei bewahren soll.

Als Verwaltungsbehörde entstand in Tönning ein Landesamt, das für den Schutz des Nationalparks und eine breite Akzeptanz in der Bevölkerung sorgen soll. Widerstände gab es bei der Gründung des Parks und 1996, als ein „Synthesebericht“ heftige Kontroversen auslöste. Mit einem novellierten Nationalparkgesetz versuchte das Land Schleswig-Holstein 1999 den widerstreitenden Interessen von Wissenschaft und Bevölkerung gerecht zu werden. Demnach sollen z. B. freiwillige Vereinbarungen mit Fischern und Wassersportlern zu einer Meidung der Mausergebiete der Brandgänse führen. Das Landesamt ging 2008 im Landesbetrieb für Küstenschutz, Nationalpark und Meeresschutz (LKN.SH) auf.

Fiedler 1992, Landesamt Nationalpark 1996, Meier 2010, Steensen 2008, Umweltatlas 1998.