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Nordfrieslandlexikon
Louisen-Reußen-Koog

Louisen-Reußen-Koog Im Auftrag von Graf Heinrich XLIII. von Reuß-Schleiz-Köstritz (1752–1814), der den Marschenbesitz des Staatsrats Jean Henri Desmercières (1687–1778) vor Bredstedt geerbt hatte, wurde 1799 nördlich des Reußenkooges der nach seiner Gattin benannte rund 410 Hektar große Louisen-Reußen-Koog gewonnen. Dabei verführten das Streben nach Neuland und nach erheblich mehr Sicherheit für die gefährdeten Deiche der zurückliegenden älteren Köge zu einer verfrühten Eindeichung. Die Bodenqualität war mangelhaft. Bei der Eindeichung wurde der rund vier Kilometer lange Deich in Stücke zu 50 Metern eingeteilt, die von einheimischen Unternehmern fertiggestellt wurden. Sie hatten hierzu zehn Wagen und 16 Mann zu stellen. Die Entwässerung lief über Gräben und einen Sielzug zum Reußenkoog und von dort über den Bordelumer Priel und ein Siel ins Wattenmeer.

Nach der Vermessung des Kooges wurden die Anteile meistbietend verkauft. Die Käufer verpflichteten sich für zehn Jahre zur Deichunterhaltung und bekamen im Gegenzug für 18 Jahre eine Abgabenbefreiung. Wegen der Einhaltung einer Mindestgröße kamen zunächst nur vier Hofstellen zustande. Ein Landwirt aus Ockholm ersteigerte das nördliche Ende des Kooges und richtete drei Hofstellen ein. Eine vierte und fünfte Stelle am Mittelweg kamen später hinzu, eine einzige ist heute im Koog verblieben. Sie betreibt Ferkelproduktion und Ackerbau. Dazu kommen die Gebäude der ehemaligen Sauenhaltungsgenossenschaft, die jetzt ein Landwirt aus dem Sönke-Nissen-Koog zur Schweinemast nutzt.

1871 wurde der Louisenkoog, wie er nur kurz genannt wird, zusammen mit dem Desmerciereskoog, dem Reußenkoog und dem Sophie-Magdalenen-Koog zur eigenständigen Landgemeinde Reußenköge gelegt. Im Koog haben sich keine Gewerbebetriebe angesiedelt. Allerdings entstanden einige Windkraftanlagen, die zu zwei örtlichen Bürgerwindparks gehören. Auch Photovoltaikanlagen dienen der Erzeugung erneuerbarer Energien. Das Wohnen nimmt eine untergeordnete Rolle ein. Erlaubt ist nur die Errichtung von Abnahmehäusern für landwirtschaftliche Altenteiler.

Jensen 1989, Kunz/Panten 1999.