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Nordfrieslandlexikon
Grundrechtecharta der EU

Grundrechtecharta der EU Die Grundrechtecharta wurde 2007 vom Europäischen Parlament verabschiedet. Sie hat gesetzlichen Status und enthält 54 Artikel, unterteilt in sechs Kapitel: Würde des Menschen, Freiheiten, Gleichheit, Solidarität, Bürgerrechte, justizielle Rechte. Erstmals werden dabei die europäischen Minderheiten in einem Gesetzestext verankert.

Artikel 21 Nichtdiskriminierung
Diskriminierungen, insbesondere wegen des Geschlechts, der Rasse, der Hautfarbe, der ethnischen oder sozialen Herkunft, der genetischen Merkmale, der Sprache, der Religion oder der Weltanschauung, der politischen oder sonstigen Anschauung, der Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit, des Vermögens, der Geburt, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung, sind verboten. – Im Anwendungsbereich des Vertrags über die Europäische Union ist unbeschadet der besonderen Bestimmungen dieser Verträge jede Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit verboten.

Artikel 22 Vielfalt der Kulturen, Religionen und Sprachen
Die Union achtet die Vielfalt der Kulturen, Religionen und Sprachen.


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