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Nordfrieslandlexikon
Europäische Charta der Regional- oder Minderheitensprachen

Europäische Charta der Regional- oder Minderheitensprachen Die 1992 vom Europarat gezeichnete Charta hat zum Ziel, die Regional- oder Minderheitensprachen als einzigartigen Bestandteil des kulturellen Erbes Europas anzuerkennen. Es handelt sich um Sprachen, die von einer historisch siedelnden Bevölkerungsminderheit eines Staates verwendet werden, sich aber von der Amtssprache unterscheiden. Sie sollen vor dem Aussterben geschützt und ihr Gebrauch im Bereich des Rechts, der Schulen, des öffentlichen, kulturellen, wirtschaftlichen und sozialen Lebens sowie der Medien ausgeweitet werden. In einem Katalog verpflichten sich die Vertragsparteien, mindestens 35 von 98 Maßnahmen umzusetzen.

In Deutschland trat die Charta 1999 in Kraft. Geschützt werden fünf Minderheitensprachen und eine Regionalsprache, wobei sich die Maßnahmen auf die Bundesländer beschränken, in denen die jeweilige Sprache verbreitet ist. In Schleswig-Holstein sind dies die Minderheitensprachen Friesisch und Dänisch in den Varianten Reichsdänisch, Sydslesvigdansk und Süderjütisch. Weiter handelt es sich um Sorbisch (Sachsen und Brandenburg), Saterfriesisch (Niedersachsen, Saterland), Romanes (Hessen) und die Regionalsprache Niederdeutsch.

Nordfriisk Instituut.