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Nordfrieslandlexikon
De nich will dieken, mutt wieken!

„De nich will dieken, mutt wieken!” heißt auf Hochdeutsch: Der nicht will deichen, muss weichen. Es handelt sich um einen grundlegenden Rechtssatz aus dem Spadelandesrecht. Die Unterhaltung der Landesschutzdeiche basierte stets auf der Arbeitsleistung derjenigen, deren Land durch die Deiche geschützt wurde. Mit strengsten Vorschriften wachten die von den Marschbewohnern selbst bestellten, von der landesherrlichen Obrigkeit nachhaltig unterstützten Aufsichtsbeamten darüber, dass jeder Landnutzer auch seiner regelmäßigen Pflicht zur Instandhaltung der Küstenschutzwerke nachkam. Wer das aus Unvermögen oder gar mutwillig trotz Mahnung und Anhalten nicht tat, verlor letztlich sein Land. Als sichtbares Zeichen wurde ein Spaten in den entsprechenden Deichabschnitt gesteckt. Das Land ging, nebst der damit verbundenen Rechte und Pflichten, an denjenigen über, der den Spaten herauszog.

Nordfriisk Instituut.